Der Begriff Schmerztherapie an sich ist nicht geschützt. Deshalb darf sich im Prinzip jeder so bezeichnen. Man muss als Patient also genau wissen, welche Qualifikation sich hinter der jeweiligen Bezeichnung verbirgt.
Ganz sicher geht man, wenn man sich an die Angaben der jeweils zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) oder der Ärztekammer hält.
Beispiel KV Hessen:
Beispiel KV Niedersachsen:
http://www.arztauskunft-niedersachsen.de/arztsuche
Die beiden großen deutschen Schmerzgesellschaften führen eigene Qualifikationsbezeichnungen ihrer Verbandsmitglieder, die an ähnliche Voraussetzungen geknüpft sind, wie die Zusatzbezeichnungen der Ärztekammern. Der Unterschied ist, dass die Qualifikationsbezeichnungen der Fachgesellschaften auch berufsbegleitend, unzusammenhängend und über mehrere Jahre erworben werden können. Auch die Schmerzgesellschaften vergeben ihre Qualifikationsbezeichnung nur nach erfolgreicher Teilnahme an einer Abschlussprüfung.
Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V.:
http://www.dgschmerzmedizin.de/schmerzzentren.html
Deutsche Schmerzgesellschaft e.V.:
Bei der Deutschen Schmerzliga e.V. erhalten Sie darüber hinaus auch Anschriften schmerztherapeutisch qualifizierter Ärzte in Ihrer Region: